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   BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72   

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https://dejure.org/1973,1342
BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72 (https://dejure.org/1973,1342)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1973 - 1 StR 513/72 (https://dejure.org/1973,1342)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1973 - 1 StR 513/72 (https://dejure.org/1973,1342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Kennzeichnung von Kraftstoffpreisen - Anforderungen an die Kennzeichnung an einer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelegenen Tankstelle - Auslegung des § 7 Preisauszeichnungsverordnung (PreisauszeichnungsVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 151
  • NJW 1973, 1202
  • MDR 1973, 686
  • DB 1973, 1398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit der PreisauszeichnungsVO bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfGE 8, 274, 307; BayObLGSt 1971, 37; BayObLG JZ 1972, 411; OLG Karlsruhe NJW 1972, 964).

    Es kommt hinzu, daß die Ermächtigung des § 2 PreisG zum Erlaß der PreisauszeichnungsVO nur Maßnahmen zuläßt, die unerläßlich sind, um Gefährdungen und ernsthafte Störungen des gesamten Preisstandes abzuwehren, nicht aber Regelungen, bei denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mitteln nicht gewahrt ist (BVerfGE 8, 274, 313, 314).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72
    Die Bestimmtheit eines Gebots ist aber Grundvoraussetzung jeder für Fälle der Zuwiderhandlung vorgesehenen strafrechtlichen Sanktion (vgl. BGHSt 23, 167, 171 unter Hinweis auf BVerfGE 25, 269, 285 f.; BVerfGE 26, 41, 42).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72
    Die Bestimmtheit eines Gebots ist aber Grundvoraussetzung jeder für Fälle der Zuwiderhandlung vorgesehenen strafrechtlichen Sanktion (vgl. BGHSt 23, 167, 171 unter Hinweis auf BVerfGE 25, 269, 285 f.; BVerfGE 26, 41, 42).
  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72
    Die Bestimmtheit eines Gebots ist aber Grundvoraussetzung jeder für Fälle der Zuwiderhandlung vorgesehenen strafrechtlichen Sanktion (vgl. BGHSt 23, 167, 171 unter Hinweis auf BVerfGE 25, 269, 285 f.; BVerfGE 26, 41, 42).
  • BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80

    Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer

    Nur eine solche Auslegung wird auch den Anforderungen gerecht, die an das Gesetz, was seine Klarheit und Bestimmtheit angeht, zu stellen sind (vgl. BGHSt 23, 167, 171 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; 25, 151, 156) [BGH 20.03.1973 - 1 StR 513/72].
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75

    Strafbarkeit wegen der gewerbsmäßigen Verkürzung von Eingangsabgaben -

    Dabei ist jedoch schon in objektiver Hinsicht zu beachten, daß der Strafrichter bei der ihm obliegenden Ausfüllung der Blankettnorm durch Steuervorschriften nicht die Grenzen überschreiten darf, die ihm durch das Bestimmtheitsgebot des § 1 StGB (Art. 103 Abs. 2 GG) gesetzt sind (vgl. BGHSt 25, 151, 156; BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42).
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